Hamburg (dpa) - Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar will mit
rechtlichen Schritten gegen die Kamerafahrten des Internetdienstes Google
Street View vorgehen. Google lehne es weiter ab, Gesichter und
Auto-Kennzeichen auch auf den Rohdaten unkenntlich zu machen, sagte Caspar
am Donnerstag.Aktienpreise beiAktienpreiseStock pricesName Letzte
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würden nun rechtliche Schritte vorbereitet. Caspar ist bundesweit für die
datenschutzrechtliche Bewertung der Google-Dienste zuständig. «Der wirksame
Schutz der personenbezogenen Daten macht es erforderlich, dass die
Kamerafahrten ohne Zusage einer kurzfristigen Löschung nicht mehr
fortgeführt werden», sagte er.Für das Datenmaterial von «Street View»
fahren Autos im Auftrag des Internet-Konzerns mit Rundum-Kameras durch die
Stadt, um die Straßenzüge zu erfassen und anschließend ins Netz zu stellen.
Laut Caspar gibt es für die Daten schützer juristisch keine Möglichkeit, die
Fahrten selbst unmittelbar zu verbieten. Denn direkte
Eingriffsmöglichkeiten sieht das limitierte Instrumentarium des
Bundesdatenschutzgesetzes, das ursprünglich aus den 1970er Jahren stammt,
nicht vor. «Wir haben als Aufsichtsbehörde nur die Möglichkeit, eine
Löschungsanordnung zu erlassen.»Der Suchmaschinenriese Google begründe
seine Weigerung mit der Verbesserung der Technologie zur Verpixelung. Diese
Argumentation sei vom technischen Standpunkt aus nicht nachvollziehbar,
sagte Caspar. Das hätten sowohl Experten des Hamburgischen Beauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit als auch des Unabhängigen
Landeszentrums für Datenschutz in Kiel bestätigt.Allerdings gebe er auch
die Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung nicht auf, sagte Caspar.
«Sollte Google in Kürze die Löschung von Rohdaten zusagen, gegen deren
Erhebung Widersprüche Betroffener vorliegen und darüber hinaus die
Datensicherheit für die verbleibenden Rohdaten dokumentieren, wäre
zumindest sichergestellt, dass die in besonderem Maße
persönlichkeitsrelevanten Daten vernichtet werden.»
Friday, June 5, 2009
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